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Die Verpflichtung
zur Bereitstellung umfassender Dienstleistungen Die MCA ist ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, die Verpflichtungen zur Bereitstellung umfassender Dienste (Universal Services) begründen und einen oder mehrere authorisierte Anbieter zwingen, solch umfassende Dienste oder einen oder mehrere dieser Dienste anzubieten. Das Angebot hat in Übereinstimmung mit den Bedingungen zu erfolgen, die von der MCA festgelegt werden. Diese Bedingungen können die Verpflichtung enthalten, einen oder mehrere dieser Dienste ohne Gewinn oder zu einem zumutbaren Verlust für den Anbieter zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist die MCA ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, um Vorkehrungen für einen Finanzierungsmechanismus zu treffen, soweit dies erforderlich und sachdienlich erscheint. Dies sollte erfolgen um sicherzustellen, dass die Belastung, die aus der Verpflichtung zur Bereitstellung der Dienste resultiert, gerecht unter allen authorisierten Anbietern geteilt wird, falls die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung umfassender Dienste bei einem oder mehreren der dafür vorgesehenen Anbieter höher sind, als der zusätzliche Gewinn, den diese Dienste für ihn abwerfen. Die Telecommunications Services (General) Regulations sehen vor, dass die MCA einen Anbieter mit einer beherrschenden Marktposition zum Anbieter der von ihr festgelegten umfassenden Dienste bestimmen kann. Das Gesetz verpflichtet diejenigen, die zum Anbieter von umfassender Dienste bestimmt worden sind, die wichtigsten Grunddienstleistungen, wie sie weiter unten beschrieben werden, jeder Person zur Verfügung zu stellen, eingeschlossen solcher Benutzer, die in teuren Gegenden wohnen oder benachteiligten Gruppen, wie älteren Menschen, Behinderte oder Menschen mit besonderen sozialen Bedürfnissen. Die Bereitstellung hat zu den gewöhnlichen Bedingungen, in einem angemessenen Zeitraum zu einem – wenn überhaupt – erschwinglichen Preis, der von der MCA genehmigt worden sein muss, zu erfolgen. Die Telecommunications Services (General) Regulations definieren die Grundzusammenstellung von Dienstleistungen, die ein designierter Festnetzanbieter als Minimum zur Verfügung stellen muss, wie folgt:
Ein Mobilfunkanbieter der zum Anbieter umfassender Dienste ernannt worden ist, muss Hörer bereitstellen, die von schwerhörigen Personen benutzt werden können. Darüber hinaus sieht das Gesetz mehrere spezielle Dienstleistungen vor, die die Anbieter, die verpflichtet sind, umfassende Dienstleistungen anzubieten, zur Verfügung stellen müssen, wie z.B.:
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