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Tarife

Die Telecommunications Services (General) Regulations behandeln auch die Frage der Preiskontrolle der Telekommunikationsdienste. Demnach ist ein Festnetzanbieter, der eine marktbeherrschende Stellung innehat, verpflichtet, mit kostenorientierten Tarifen zu arbeiten und diese zu veröffentlichen. Darüberhinaus ist es dem Anbieter nicht erlaubt, ohne Zustimmung der MCA mehrere Dienstleistungen in einem Tarif zu bündeln, ohne gleichzeitig die zugrundeliegenden Dienstleistungen jeweils auch zu einem Einzeltarif anzubieten. Ferner ermächtigt das Gesetz die MCA, Obergrenzen für Preise und andere Regulierungssysteme festzulegen und solchen Anbietern aufzuerlegen, die in einem Markt tätig werden, in dem nach Meinung der MCA kein ausreichender Wettbewerb herrscht. Die MCA kann von solchen Kontrollen über die Tarife absehen, wenn entweder der Anbieter keine marktbererrschende Stellung innehat oder wenn es um Dienste geht, die in einem Bereich des Marktes angeboten werden, in dem nach Meinung der MCA effektiver Wettbewerb stattfindet.

Der Telecommunications (Regulation) Act schreibt vor, dass Tarife, die von Telekommunikationsdienstleistern auf Märkten oder Teilen von Märkten angeboten werden, innnerhalb derer nach Ansicht der MCA effektiver Wettbewerb stattfindet, vom Markt selbst geregelt werden sollen. Das Gesetz sieht vor, dass in Märkten oder Marktbereichen, in denen nach Meinung der MCA kein effektiver Wettbewerb stattfindet, die Tarife Gegenstand von ausgewogenen Kontrollen und Regulierungen sind, welche es der MCA ermöglichen, falls erforderlich, ausgewogene und nichtdiskriminierende Weisungen zu erlassen. In Bereichen, in denen keine Vorschriften zur Regulierung solcher Märkte erlassen worden sind, sollen die Tarife im Einklang mit Preismechanismen reguliert werden, oder bei Fehlen solcher Mechanismen, durch einen Antrag auf Zustimmung der MCA zur Einführung neuer Tarife oder zur Änderung von Tarifen.
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