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Tarife
Die Telecommunications Services (General) Regulations
behandeln auch die Frage der Preiskontrolle der Telekommunikationsdienste.
Demnach ist ein Festnetzanbieter, der eine marktbeherrschende Stellung
innehat, verpflichtet, mit kostenorientierten Tarifen zu arbeiten
und diese zu veröffentlichen. Darüberhinaus ist es dem Anbieter
nicht erlaubt, ohne Zustimmung der MCA mehrere Dienstleistungen in
einem Tarif zu bündeln, ohne gleichzeitig die zugrundeliegenden
Dienstleistungen jeweils auch zu einem Einzeltarif anzubieten. Ferner
ermächtigt das Gesetz die MCA, Obergrenzen für Preise und
andere Regulierungssysteme festzulegen und solchen Anbietern aufzuerlegen,
die in einem Markt tätig werden, in dem nach Meinung der MCA
kein ausreichender Wettbewerb herrscht. Die MCA kann von solchen Kontrollen
über die Tarife absehen, wenn entweder der Anbieter keine marktbererrschende
Stellung innehat oder wenn es um Dienste geht, die in einem Bereich
des Marktes angeboten werden, in dem nach Meinung der MCA effektiver
Wettbewerb stattfindet.
Der Telecommunications (Regulation) Act
schreibt vor, dass Tarife, die von Telekommunikationsdienstleistern
auf Märkten oder Teilen von Märkten angeboten werden, innnerhalb
derer nach Ansicht der MCA effektiver Wettbewerb stattfindet, vom
Markt selbst geregelt werden sollen. Das Gesetz sieht vor, dass in
Märkten oder Marktbereichen, in denen nach Meinung der MCA kein
effektiver Wettbewerb stattfindet, die Tarife Gegenstand von ausgewogenen
Kontrollen und Regulierungen sind, welche es der MCA ermöglichen,
falls erforderlich, ausgewogene und nichtdiskriminierende Weisungen
zu erlassen. In Bereichen, in denen keine Vorschriften zur Regulierung
solcher Märkte erlassen worden sind, sollen die Tarife im Einklang
mit Preismechanismen reguliert werden, oder bei Fehlen solcher Mechanismen,
durch einen Antrag auf Zustimmung der MCA zur Einführung neuer
Tarife oder zur Änderung von Tarifen.
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