Interconnection
( Zusammenwirken)
Der Telecommunications
(Regulation) Act definiert Interconnection als die physische und logische
Verbindung von Telekommunikationssystemen, die von der gleichen oder
unerschiedlichen Organisationen benutzt werden, um es den Benutzern
der einen Organisation zu ermöglichen, mit den Benutzern der gleichen
oder einer anderen Organisation zu kommunizieren oder um ihnen Zugang
zu den Diensten einer anderen Organisation zu ermöglichen. So ein
Dienst kann von den beteiligten Organisationen oder einer anderen Organisation,
die Zugang zum System hat, angeboten werden. Die MCA ist nach dem Gesetz
verpflichtet, eine ausreichende Zusammenarbeit im Interesse aller Benutzer
zu unterstützen und zu sichern und ihre Verantwortung so auszuüben,
dass maximale Wirtschaftlichkeit und grösstmöglicher Nutzen
für die Benutzer gewährleistet werden.
Gemäss den Telecommunication Services (General) Regulations hat
ein Betreiber das Recht und die Pflicht, Verträge über eine
Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von öffentlichen Telekommunikationsdiensten
auszuhandeln. Die Rechte und Verpflichtungen von Betreibern ausserhalb
Maltas im Hinblick auf Interconnection mit Malta wird von der MCA im
Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Maltas geregelt. Das
Gesetz schreibt weiterhin vor, dass Verträge über eine Zusammenarbeit
private Verträge zwischen den Betreibern sind. Jedoch sind beide
Vertragspartner verpflichtet, eine Kopie eines jeden Interconnection
Vertrages innerhalb von 15 Tagen ab Gültigkeit des Vertrages bei
der MCA vorzulegen. Die Anbieter sollten der MCA anzeigen, welche Bestimmungen
des Vertrages vertraulich behandelt werden sollen, soweit sie Informationen
über die wirtschaftliche Strategie der Anbieter enthalten. Letztendlich
ist es jedoch an der MCA zu entscheiden, welche Informationen in diesem
Sinne tatsächlich vertraulich sind.
Ein Anbieter, der einen anderen um ein Zusammenwirken bittet, muss diesen
mit einem eingeschrieben Brief informieren, der mindestens das Datum
des Starts der wirtschaftlichen Zusammenwirkens und Details bezüglich
der gewünschten Dienste enthält. |