Börsengänge
In Malta gibt es - ähnlich wie in Deutschland - zwei
Arten von Kapitalgesellschaften. Unterschieden wird zwischen
der “private company”, welche der deutschen Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) nahe kommt, und der “public
company”, welche mit der deutschen Aktiengesellschaft
vergleichbar ist. Diese Seite befasst sich mit der Umwandlung
eines bestehenden Unternehmens in eine public company, dem
sogenannten going public.
Die Vorteile
Erweiterung des Zugangs zum Kapital
Eine erfolgreiche Erstemission von Gesellschaftsanteilen (initial
public offering - IPO) kann einem Unternehmen sofort erhebliche
Erlöse einbringen und den Markt möglicherweise zur
wichtigsten Finanzierungsquelle machen. Public companies können
vor und nach an den Markt zurückkehren, um durch die
Ausgabe weiterer Aktien das Kapital zu erhöhen. Eine
public company ist in der Lage, Anleihen und Wandelanleihen
in Betracht zu ziehen und kann sich einer günstigeren
Bilanz von Eigenkapital und Schulden erfreuen, wodurch eine
bessere Finanzierung durch Banken zu besseren Konditionen
ermöglicht wird.
Wachstum des Arbeitnehmerengagements und der Einstellungsmöglichkeiten
Public companies können ihre Arbeitnehmer zu Miteigentümern
des Unternehmens machen, indem sie ein Programm zum Erwerb
von Aktien durch ihre Angestellten erstellen. Sie können
ihnen attraktive Investitionen zu günstigen Konditionen
anbieten. Ziel eines solchen Vorgehens ist es, bei den Arbeitnehmern
ein grösseres Engagement bezüglich Produktivität
und Qualität hervorzurufen, indem es die finanzielle
Zukunft des Arbeitnehmers mit dem Erfolg des Unternehmens
verbindet. Gleichzeitig kommt durch das Angebot einer Miteigentümerstellung
das Wohlwollen des Unternehmens zum Ausdruck. Darüber
hinaus stellt eine Prämienvereinbarung in Form einer
Aktienoption eine attraktive Vergütung von leitenden
Angestellten dar, da dadurch ein Teil ihrer Vergütung
mit der Zukunft des Unternehmens verbunden wird.
Zusätzliche Werbung für die Produkte
Artikel über public companies in lokalen und regionalen
Zeitungen und Magazinen, die aus Pressemitteilungen des Unternehmens,
Öffentlichkeitsarbeit und Anfragen von Wirtschaftsjournalisten
resultieren, erwähnen zwangsläufig auch die Produkte
und Dienstleistungen des Unternehmens. Überregionale
Zeitungen und Magazine berichten eher über public companies
als über private companies und fokussieren die Produkte
im Hinblick auf ihre Positionierung auf dem Markt und Marktanteile.
Überregionale Radio- und Fernsehsender, die sich auf
Wirtschaft und Finanzen konzentrieren, tragen auch dazu bei,
das Unternehmen bekannt zu machen, indem sie über die
Märkte und Profile neuer public companies berichten.
Selbst die täglichen Börsennachrichten tragen zur
generellen Bekanntheit von public companies bei. Ebenso machen
der Jahresbericht, die Vierteljahresberichte und Prospekte
des Unternehmens dessen Produkte publik, definieren das Unternehmen,
skizzieren seine Strategie und berichten über ihre Umsetzung.
Erweiterung der geschäftlichen Beziehungen
Die Bekanntheit, die eine public company durch die Erfüllung
ihrer Publizitätspflichten erlangt, kann die Aufmerksamkeit
von potenziellen Lieferanten und Vertreibern, Partnerfirmen
für Joint Ventures oder sogar von Forschungslaboren und
/ oder Erfindern einer marktfähigen Idee erregen. Solche
bestehenden oder zukünftigen Beziehungen werden durch
das zusätzliche Vertrauen gestärkt, welches dem
Wissen entspringt, dass das Untenehmen strengen MSE Berichtsanforderungen
und hohen Anforderungen hinsichtlich des Aktienmarktes, der
Finanzierung und der Unternehmensführung für die
Börsennotierung unterliegt. Die Gewissheit, dass die
finanzielle Situation des Unternehmens einer kontinuierlichen
Prüfung durch den Markt unterliegt, kann einen positiven
Effekt auf verschiedene wirtschaftliche Verhandlungen haben.
Flexibilität in der persönlichen finanziellen
Planung
Die Anteile einer public company sind im allgemeinen disponibler
oder leichter zu handeln als Beteiligungen an einem privaten
Unternehmen. Das kommt Aktienbesitzern insofern zugute, als
es ihnen einen höheren Grad der Flexibilität in
der persönlichen finanziellen Planung gibt. Der Besitz
von Aktien gestaltet den Wertpapierbestand einer Einzelperson
abwechslungsreich und erweitert die letztendliche Gestaltung
des Vermögens. Aktionäre profitieren ebenfalls von
der Tatsache, dass sie von Kapitalertragssteuern befreit sind,
wenn sie ihre Aktien verkaufen.
Steuervorteile
Wenn ein Unternehmen die Börsennotierung erlangt, wird
die Ertragssteuer, die auf die Erträge und Gewinne des
Unternehmens erhoben wird, mit Rücksicht auf die schwachen
Erträge oder Profite, die in dem Jahr auftreten, in dem
das Unternehmen die Börsennotierung erlangt, und in den
zwei folgenden Jahren, wie folgt reduziert:
- um 2 Prozentpunkte, wenn zwischen 20 % und 30 % des als
Aktien ausgegebenen stimmberechtigten Kapitals öffentlich
als amtlich gehandeltes Wertpapier angeboten werden
- um 3,5 Prozentpunkte, wenn zwischen 30 % und 40 % des als
Aktien ausgegebenen stimmberechtigten Kapitals öffentlich
als amtlich gehandeltes Wertpapier angeboten werden
- um 5 Prozentpunkte, wenn mehr als 40 % des als Aktien ausgegebenen
stimmberechtigten Kapitals öffentlich als amtlich gehandeltes
Wertpapier angeboten werden
Deshalb werden einem Unternehmen zum Beispiel 30% statt 35%
Einkommenssteuer abverlangt, wenn die bisherigen Aktienbesitzer
40% ihrer Aktien an die Öffentlichkeit verkaufen. Diese
günstige Steuerrate ist gültig bis zum 08/01/2002,
wird aber für 5 weitere Jahre vom zuständigen Minister
verlängert werden.
Die oben genannten Steuervorteile gelten nicht für Anleihen.
Aber eine Anleihe, die an der maltesischen Börse gehandelt
wird, ist von der Kapitalertragssteuer, die grds. auf die
Veräusserung durch einen Investor erhoben wird, befreit.
Die Verpflichtungen
Aufteilung der Unternehmenskontrolle
Indem sie Aktien an Aktionäre verkaufen, geben die ursprünglichen
Eigentümer der public company die alleinige Kontrolle
über die Zukunft des Unternehmens auf. Wenn sie erst
einmal eine public company sind, brauchen die meisten Unternehmen
die Zustimmung der Aktionäre, um bestimmte Unternehmensumstrukturierungen
vornehmen zu können, zum Beispiel die Erhöhung der
Anzahl der ausgegebenen Aktien oder die Schaffung einer neuen
Aktiengattung. Sogar bei Entscheidungen, bei denen ihre Zustimmung
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen die Interessen,
Meinungen und Reaktionen der Aktionäre einbezogen werden.
Teilen des finanziellen Gewinns
Mit der Ausgabe von Aktien vergrössert sich die Zahl
der ‘Eigentümer’ des Unternehmens und damit
derer, die berechtigt sind, den Gewinn zu teilen. Ein überzeugender
Auftritt des Unternehmens kann die Marktpreise in die Höhe
treiben und gibt den Investoren die Chance, am finanziellen
Gewinn beteiligt zu werden, indem sie die Aktien am Markt
mit Profit verkaufen.
Vermehrung des Aktienwertes
Die Geschäftsleitung einer public company und der “board
of directors” (Vorstand, Aufsichtsrat) sind letztendlich
den Aktionären verantwortlich und müssen deshalb
ihre treuhänderischen Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen.
Darüber hinaus muss die Zielsetzung aller strategischen
Entscheidungen eine Steigerung des Wertes der Aktien einschliessen,
weil die Kontrolle des Unternehmens letztendlich bei den Aktionären
liegt. Da der Wert der Aktien oft am Kurs-Gewinn-Verhältniss
gemessen wird, werden manche Aktionen, wie zum Beispiel der
Rückkauf von Aktien, speziell deshalb unternommen, um
dieses Verhältnis zu verbessern. Andere Aktionen, wie
zum Beispiel ein Aktiensplit, werden durchgeführt, um
es für den einzelnen Investor einfacher zu machen, mit
einer runden Zahl von Aktien zu handeln. All diese Massnahmen,
ebenso wie strategische Entscheidungen, die den Geschäftsbetrieb
direkt beeinflussen, müssen dem Markt innerhalb eines
permanenten “investor relation program” (Programm
zur Anlegerpflege) bekanntgegeben werden.
Teilen des Wissens um strategische Informationen
Public companies sind gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse
Informationen für die Aktionäre und die Börse
offenzulegen. Unverzügliche und klare Bekanntmachungen
helfen, die Loyalität der Aktionäre zu gewinnen
und die gute Meinung der Öffentlichkeit zu erhalten,
indem diese Parteien über die Aktivitäten des Unternehmens
informiert werden. Wenn und solange sie zur Börse zugelassen
sind, sind die notierten Unternehmen verpflichtet, alle Materialien
und Informationen, die den Preis beeinflussen könnten,
zugänglich zu machen. Diese Verpflichtungen tragen der
Tatsache Rechnung, dass die Investoren darüber informiert
sein wollen, was mit ihrem Geld geschieht ohne danach fragen
zu müssen, wie die Geschäftsführer ihre Aufgaben
erfüllen. Die Aktionäre sind diejenigen, die dem
Unternehmen ihr eigenes Geld anvertraut haben und den Direktoren
wird es am Herzen liegen, dass dieselben Personen ihnen ein
weiteres Mal ihr Geld anvertrauen. Wenn die Öffentlichkeit
gut über das Unternehmen informiert ist, hat das den
zusätzlichen Vorteil, dass potentielle Investoren auf
das Unternehmen aufmerksam werden und seinen Wert registrieren.
Anfangskosten und laufende Kosten
Die anfänglichen und weiteren Kosten eines Börsenganges
können sehr hoch sein. Am Anfang werden für verschiedene
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Börsengang erhebliche
Gebühren gefordert, zum Beispiel für Vergütung
und Disagio des Konsortiums, ebenso entstehen Kosten für
Berater und Juristen. Ausserdem fallen Gebühren für
die Verwaltung eines Aktionärsregisters des Unternehmens
an. Nach dem Börsengang einer public company haben die
Vorsitzenden die laufenden Kosten für die Erfüllung
der Informationspflichten gegenüber den Aktionären
und Aufsichtsbehörden ebenso zu berücksichtigen
wie Börsennotierungsgebühren und weitere Kosten
für Juristen und Berater, wenn das Unternehmen wächst.
Kontrolle über die Veräusserung von persönlichen
Vermögenswerten, die in das Unternehmen investiert worden
sind
Da Anteile an einer Public company flüssiger sind als
Anteile an einer GmbH, unterliegt die Möglichkeit von
Unternehmensinsidern, Wertpapiere des Unternehmens zu kaufen
oder zu verkaufen, strengen gesetzlichen Restriktionen. Direktoren
und Insidern ist es nicht erlaubt, mit Aktien zu handeln,
wenn sie im Besitz von unveröffentlichten, preissensiblen
Informationen sind. Ausserdem gibt es gesetzlich festgelegte
Zeiten, in denen Aktien nicht gehandelt werden dürfen
(zum Beispiel zwei Monate bevor der Gewinn des Unternehmens
veröffentlicht wird).
Grundlegende Anforderungen für eine Notierung
- Eigenkapital abzüglich immaterieller Anlagewerte i.H.v.
mindestens 250.000 LM
- Eingezahltes Kapital von mindestens 100,000 LM
- 20% des ausgegebenen, vollbezahlten Kapitals in den Händen
der Öffentlichkeit
- Bericht über die Geschäfte der letzten 3 Jahre
(Bilanzen, Geschäftsbücher)
- Ausgabelimit iHv 100.000 LM im Fall von Stammaktien und
1.000.000 LM im Fall von Anleihen (normalerweise muss ein
Unternehmen seine Aktien notieren, bevor es Anleihen notieren
darf, aber der Rat (Council) der maltesischen Börse kann
möglicherweise eine Befreiung von dieser Vorschrift gewähren)
- Adäquate Gewinnvoraussage
- Aktien müssen frei übertragbar sein
- Finanzielle Informationen
- Akzeptabler Risikolevel
- Ausreichend Kapital
- Genügend Managementresourcen
- Angemessene und geeignete memorandum and articles of association
(“memorandum of association” regelt das Aussenverhältnis,
“articles of association” regeln das Innenverhältnis
des Unternehmens)
- Nichtvorhandensein von Interessenskonflikten und
- Erwartung, kontinuierlich am Markt zu handeln.
Die speziellen Papiere (oder Prospekte) für den Börsengang
beinhalten:
- Verantwortlichkeitserklärung der Direktoren
- Unternehmensgeschichte (geschäftliche Aktivitäten,
Marktanteile, Produkt-/ Qualitätskontrolle)
- Handelsprotokolle (momentaner und zukünftiger Handel)
- Risikofaktoren
- Finanzielle Informationen (Konsolidierte Gewinn- und Verlustkonten,
Bilanz, Mittelherkunft und –verwendung, Erklärung
bezüglich der Buchhaltung, Dividendenvorschau, Verdienst
pro Aktie)
- Personalien von /nähere Angaben zu Direktoren, Geschäftsleitung
und Angestellten, eingeschlossen unterstützende Börsenmakler,
Finanzberater, Rechnungsprüfer, Juristische Berater und
Bankfachleute
- Zusätzliche Informationen (Tochtergesellschaften, Erklärung
zum Betriebskapital, Betriebsgelände / Geschäftsräume,
Interessen der Direktoren und andere Interessen, Dienstverträge/Materialverträge,
alle wesentliche Punkte eines Rechtsstreits, ausstehende und
zukunftige Steuern)
- Zugänglichmachen von Dokumenten zur Prüfung (Gesellschaftsvertrag
und Satzung des Unternehmens (memorandum and articles of association),
Dienstverträge, Materialverträge, geprüfte
konsolidierte Konten, Liste der Aktionäre und eine Analyse
des Besitzes)
- Auszüge aus Vorstandprotokollen mit wichtigen Resolutionen
Kontinuierliche Verpflichtungen hinsichtlich des Börsengangs
Das Unternehmen muss für die Börse folgendes bereitstellen:
- die feststehenden Termine für jedes gesetzlich vorgeschriebene
Vorstandstreffen, auf dem Ergebnisse und / oder Dividenden
bekanntgegeben werden;
- welche Vorschläge dem Treffen vorausgingen und nachfolgen
und ob diese umgesetzt wurden;
- Veränderungen in memorandum und articles of association;
- Veränderungen in der Managementstruktur;
- Halbjahresbericht: z.B. eine finanzielle Aufstellung mit
einer Beschreibung des Handels der letzten 6 Monate;
- Vorläufige Gewinnerklärung nach Rechnungsprüfung;
- Jährlicher Bericht mit detaillierten Anforderungen
in Bezug auf die zugrundeliegenden Strategien;
- Jede preissensible Information, die der Markt wissen muss
und
-Informationen bezüglich Anschaffungen, Vergrösserungen,
Veräusserungen und / oder Umstrukturierungen
Notierungsgebühren und jährliche Gebühren
Notierungsgebühren abhängig von Anteilen
(Aktien):
| Börsenwert |
Erstgebühr |
Jährliche
Gebühr |
| Auf die ersten 5.000
000 LM |
keine |
LM 200 pro LM 500.000*
(min. LM 1.000) |
| Auf die nächsten
5.000.000 LM |
keine |
LM 300 pro LM 500.000* |
| Auf die nächsten
10.000.000 LM |
keine |
LM 500 pro LM 1.000.000* |
| Auf die nächsten
30.000 LM |
keine |
LM 1.125 pro LM 2.500.000* |
| Auf den über
50.000.000 LM hinausgehenden Betrag |
keine |
LM 2.500 pro LM 5.000.000*
bis zu einer Höchstgebühr von LM 50.000 |
* oder Teile davon (anteilig)
Wenn die Aktien notiert werden, wird der Durchschnitt des
Handelsdurchschnittspreises des vorangegangenen Vierteljahres
bei der Berechnung des Börsenwertes berücksichtigt.
Die MSE behält sich das Recht vor, eine Verwaltungsstrafe
zu verhängen, wenn die Notierungen nicht ausreichen,
um die laufenden Kosten zu decken.
Notierungsgebühren für festverzinsliche
Wertpapiere (Anleihen)
| Börsenwert |
Erstgebühr |
Jährliche
Gebühr |
| Auf die ersten 5.000
000 LM |
LM 250 pro LM 500.000*
(min. LM 1.000) |
LM 200 pro LM 500.000*
(min. LM 1.000) |
| Auf die nächsten
5.000.000 LM |
LM 500 pro LM 500.000* |
LM 300 pro LM 500.000* |
| Auf die nächsten
10.000.000 LM |
LM 800 pro LM 1.000.000* |
LM 500 pro LM 1.000.000* |
| Auf die nächsten
30.000 LM |
keine |
LM 1.125 pro LM 2.500.000* |
| Auf den über
50.000.000 LM hinausgehenden Betrag |
LM 1.750 pro LM 2.500.000*
bis zu einer Höchstgebühr von LM 25.000 |
LM 2.500 pro LM 5.000.000*
bis zu einer Höchstgebühr von LM 50.000 |
* oder Teile davon (anteilig)
Wenn die Notierung abgelehnt wird, wird die Notierungsgebühr
zurückerstattet, aber die MSE beält sich das Recht
vor, eine Verwaltungsgebühr zu verlangen, um die Kosten
des Verfahrens zu decken.
Übergabe der Inhaberliste an die MSE
Wenn ein Wertpapier zum ersten Mal in die offizielle Liste
aufgenommen wird, wird der MSE eine Inhaberliste übergeben
und der Emittent muss die folgenden Aufnahmegebühren
bezahlen. Eine Grundgebühr wird erhoben, wenn der Emittent
verlangt, dass das Verfahren von der MSE durchgeführt
wird.
| Anzahl von Inhabern
im Register |
Aufnahmegebühr |
Anfangs- und Grundgebühr
|
| Bis
10,000 |
@Lm2.25
pro Inhaber |
@Lm2.75
pro Inhaber |
| 10,001
und mehr |
@Lm2.00
pro Inhaber |
@Lm2.50
pro Inhaber |
Jährliche Gebühren
| Anzahl von Inhabern
im Register
Am 31. Dezember |
Gebühren |
| Bis zu 1.000 |
@Lm2.00
pro Inhaber |
| Von 1.001-10.000 |
@Lm1.75
pro Inhaber |
|
10.001 und mehr |
@Lm1.50
pro Inhaber |
Die jährliche Gebühr ist rückwirkend am 31.
Dezember fällig. Die erste Zahlung soll anteilsmässig
am Tag der Aufnahme erfolgen. Die letzte Zahlung soll gegebenenfalls
die Zeit vom 1. Januar bis zum Rückzahlungstermin abdecken.
Auswahl des Konsortiums / IPO-Teams
Die Rolle des Unternehmens
Bevor sie ein Konsortium für den Börsengang auwählt,
muss die oberste Geschäftsleitung einer Gesellschaft
sich darauf einstellen, einen grossen Teil ihrer Zeit und
Bemühungen dafür aufwenden zu müssen, an die
Börse zu gehen und vor allen Dingen anschliessend eine
public company zu sein. Während des Prozesses des Börsengangs
werden die Geschäftsleitung und andere nahestehende Berater
notwendigerweise eine Schlüsselrolle bei der Formierung
des Teams innehaben und gezwungen sein, komplexe Entscheidungen
aufgrund der Überprüfung von Informationen durch
dieses Team zu treffen.
Bevor sie entscheidet, an die Börse zu gehen, sollte
die Geschäftsleitung einen gut vorbereiteten Geschäftsplan
aufstellen. Dieser Plan soll die Stärken und Schwächen
des Unternehmens aufzeigen und dazu dienen, das Unternehmen
verschiedenen Stellen zu “verkaufen”, indem er
die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und seinen Plan,
an die Börse zu gehen, demonstriert.
Handeln wie eine Public company
In Erwartung des Börsengangs ist es geboten, damit zu
beginnen, zu denken und zu handeln wie eine public company,
um so schnell wie möglich eine entsprechende Einstellung
und Mentalität zu entwickeln. Das betrifft sowohl die
Haushaltsführung als auch die Organisation und Sanierung
der finanziellen Bestände, das Schaffen oder Überprüfen
von internen Kontrollen sowie die Überprüfung der
Unternehmensstatuten und Aktienoptionsplänen. Vor einem
Börsengang sollte ein Unternehmen darüber nachdenken,
neue Formen der Kommunikation innerhalb des Unternehmens zu
entwickeln oder bestehende zu verbessern, ein Programm für
Investoren und Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen und
Mittel für die Kommunikation mit neuen Auftraggebern
bereitzustellen.
Zeitfaktor
Weil ein Börsengang sehr viel Zeit benötigt, kann
es hilfreich sein, eine oder mehrere Personen auszuwählen,
die die IPO leiten, so dass der Rest des Unternehmens weiterhin
an laufenden Geschäft arbeiten kann. Wenn das Unternehmen
notiert ist, wird die Geschäftsleitung einen grossen
Teil ihrer Zeit damit verbringen, eine Vielzahl von neuen
Bestandteilen zu managen und mit diesen zu kommunizieren,
einschliesslich Forschungsanalytikern, Depotverwaltern und
individuellen Investoren. Am besten bereitet man sich auf
diese Rolle in den Frühstadien des Börsenganges
vor.
Auswahl einer Investment Bank
Zukünftige public companies und ihre Erstemissionen (IPOs)
unterscheiden sich zunächst bezüglich des Emmissionsumfangs,
des Alters des Unternehmens und hinsichtlich des Tätigkeitsumfangs.
Ebenso gibt es viele verschiedene Arten von Investment Banken
(auch “Konsortialbanken” genannt): globale Vollservicebanken;
kleinere, nationale Vollservicebanken mit internationalen
Möglichkeiten; regionale Banken mit ausgeprägter
Ortskenntnis und vielfaltigen Produktangeboten. Bei der Auswahl
einer Investment Bank, sollte ein Unternehmen eine Reihe von
Faktoren beachten, inklusive den Erfahrungen des IPO-Teams,
Branchenerfahrung und Potential hinsichtlich Ausschüttung
und Marktforschung.
Die meisten IPOs beziehen eine führende Bank und ein
oder zwei Co-Manager ein, wodurch dem Unternehmen mehr Service
und Marktforschung ohne zusätzliche Kosten geboten wird.
Zunehmend wählen Unternehmen eine regionale Bank und
eine nationale oder globale Bank als Manager und Co-Manager
ihres internationalen IPO.
Die Investment Banker, die ein Unternehmen auswählt sollten
Erfahrung hinsichtlich der Zusammensetzung von IPOs haben
und am besten bereits Anteilsangebote in der Höhe, die
das Unternehmen in Betracht zieht, gezeichnet haben. Anteilsangebote
von Unternehmen unterschiedlicher Grösse und Alters stellen
jeweils eine einzigartige Herausforderung dar. Die Investmentbanker
sollten daher ausreichend sachkundig und kreativ darin sein,
effektive, strukturierte Lösungen für die individuellen
finanziellen und strategischen Anforderungen des Unternehmens
vorzuschlagen.
Die Investment Bank sollte auch darüber nachdenken, für
die Emission zu bürgen. Dies ist bei Anleihen möglich.
Dabei garantiert die Bank, dass sie für den Fall, dass
das in Frage stehende Unternehmen seine Verpflichtungen zur
Auszahlung von Zinsen auf Anleihen und Kapital zum Fälligkeitszeitpunkt
nicht erfüllen kann, stattdessen die Investoren auszahlen
wird.
Grundsätzlich ist einem Unternehmen besser gedient, wenn
das Investment Bank-Team, das an der IPO beteiligt ist, Erfahrung
mit der Branche des Unternehmens inklusive der Märkte,
des Konjunkturverlaufes, der Produkte und Konkurrenten hat.
Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn das Team der Investment
Bank mit der gewöhnlichen Bilanzierungsstruktur des Unternehmens
und seiner finanziellen Einstellung zu Transaktionen vertraut
ist und sich mit den Erwartungen der Investoren auskennt.
Über die IPO hinaus, sollte das Investmentbankteam in
der Lage sein, das Unternehmen mit Finanzierungstechniken
und bei der Auswahl von potenziellen Übernahmeobjekten
und Jointventure-Partnern zu unterstützen.
Die Fähigkeit, die Wertpapiere eines Unternehmens zu
verkaufen und die gewünschte Art von Investoren dazu
zu bringen, sie zu kaufen, kann sich auf den anfänglichen
Erfolg der Emission, auf die weitere Wertentwicklung auf dem
Markt und langfristig sogar auf die Kontrolle des Unternehmens
auswirken. Ein Investmentbanker sollte in der Lage sein, die
Wertpapiere an die gewünschte Mischung aus individuellen
Investoren und Institutionen zu verkaufen, falls notwendig,
eine bestimmte Region des Landes anzuvisieren und eventuell
einige ausländische Inhaberschaften einzubringen. Die
Konsortialbank sollte ebenfalls in der Lage sein, Syndikate
zu bilden, um das Platzierungspotential zu verbessern.
Die Sichtbarkeit des Unternehmens für Investoren ist
ein essentieller Bestandteil seiner Präsentation auf
dem Markt. Regelmässige Forschungs- und Projektberichte
sorgen dafür, dass das Unternehmen den institutionellen
Investoren und Brokern vor Augen bleibt, welche wiederum die
Aufmerksamkeit ihrer Kunden auf das Unternehmen lenken. Die
Investmentbank sollte möglichst eine starke, aktive Marktforschungsabteilung
haben und sich verpflichten, dem Unternehmen einen Analytiker
zuzuweisen, der das Unternehmen beobachtet. Die Unternehmensführung
möchte vielleicht den Analytiker kennenlernen, der ihrem
Unternehmen zugewiesen werden soll um mit seinem oder ihrem
Hintergrund, dem analytischen Stil und der von ihm oder ihr
bevorzugten Zusammenarbeit mit Unternehmen vertraut zu werden.
Die Unternehmensleitung sollte dabei jedoch vorsichtig sein
und nicht über die bevorstehende Emission oder andere
nichtöffentliche Informationen sprechen. Die Enthüllung
nichtöffentlicher Informationen gegenüber Analytikern
macht diese effektiv zu Insidern und hindert sie daran, Berichte
anzufertigen, bevor das Unternehmen Informationen veröffentlicht.
Auswahl eines unterstützenden Wertpapierhändlers
Ein Unternehmen, dass sich um eine Börsennotierung bewirbt,
muss einen Wertpapierhändler (Stock Broker) zur Unterstützung
seiner Bewerbung bestimmen. Ebenso wie bei der Auswahl der
Investmentbank muss auch bei der Auswahl des unterstützenden
Wertpapierhändlers darauf geachtet werden, dass er Erfahrung
mit IPOs hat. Der Broker muss gewährleisten, dass der
Börsenrat (Council of Stock Exchange) mit den erforderlichen
Informationen versorgt ist, und alle notwendigen Dokumente
im Zusammenhang mit der Bewerbung bei der Börse hinterlegt
werden. Das Unternehmen wird den Vorteil haben mit dem Wertpapierhändler
besprechen zu können, wie es die Anforderungen der Börse
erfüllen soll und die für die Interessen der Investoren
notwendigen Informationen zur Verfügung stellen kann.
Die Börse verlässt sich darauf, dass der unterstützende
Wertpapierhändler sicherstellt, dass das Unternehmen
sich seiner Verpflichtungen bewusst ist.
Auswahl einer Kanzlei
Die Kanzlei oder der Rechtsanwalt, den das Unternehmen für
den Börsengang auswählt, sollte mit dem Emissionsverfahren,
inklusive der Regeln, Vorschriften und Protokolle, die es
bestimmen, vertraut sein. Darüber hinaus sollte die IPO-Kanzlei
daran gewöhnt sein, mit der maltesischen Börse zu
arbeiten und Emissionsprospekte zu entwerfen. Zum Beispiel
sollte ein Anwalt wissen, wie man mit den Angestellten der
Wertpapieraufsichtsbehörden kommuniziert und Dokumente
einreicht. Weiterhin sollte er mit dem Notierungsprozess vertraut
sein, inklusive der Überprüfung des Emssionsprospektes
und den Besonderheiten der Notierung. Erfahrung in diesen
Bereichen stellt nicht nur sicher, dass das vorgeschriebene
Verfahren eingehalten wird, sondern hilft darüber hinaus,
unmässige Verzögerungen der Ausgabe dadurch zu vermeiden,
dass mögliche Probleme vorausgesehen und angegangen werden
können, bevor sie auftreten
Die Kenntnis der Branche des Unternehmens ist von unschätzbarem
Wert, da sie dem Anwalt hilft, das Emissionsprospekt zu entwerfen,
besonders wenn es mit einer Beschreibung des Geschäftsbereichs
des Unternehmens und einer Analyse des Managements verbunden
ist. Branchenerfahrung ist auch eine wertvolle Hilfe für
den Anwalt, um Risiken der Branche erkennen zu können
und zu entscheiden, ob sie vom Unternehmen adäquat dargestellt
wurden. Obwohl es einige Unternehmen vorziehen werden, mit
einem Anwalt zusammenzuarbeiten, mit dem sie lange eng zusammengearbeitet
haben, der sich aber in der Branche nicht gut auskennt, ist
es ratsam, eine Kanzlei zu wählen, die Erfahrungen damit
hat, vergleichbare Unternehmen an den Markt zu bringen
Eine Kanzlei mit komplettem Service kann dem IPO-Team grundsätzlich
hilfreiche, praktische und möglicherweise kostensparende
Beratung im Hinblick auf die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten
anbieten. Wenn Problemstellungen im Hinblick auf Immobilien,
geistiges Eigentum, Patente, Arbeitsrecht oder Umwelt auftauchen,
sollte die Kanzlei hierfür einen Spezialisten haben,
der dazu Stellung nehmen kann.
Bei CDF Advocates sind wir komplett ausgerüstet, um Sie
durch den Notierungsprozess zu führen und danach zu betreuen.
Bei der Arbeit mit einigen der grössten maltesischen
Public companies - inklusive der Bank of Valletta und Maltacom
- haben unsere Partner ein umfangreiches Wissen zusammengetragen.
Auswahl eines Wirtschaftsprüfers
Ein Wirtschaftsprüfer kann den geprüften finanziellen
Erklärungen des Unternehmens mehr Glaubwürdigkeit
in den Augen der Investoren bringen. Ebenso kann eine Erklärung
des Wirtschaftsprüfers (comfort letter) (welche dazu
dient zu versichern, dass ungeprüfte finanzielle Angaben
im Prospekt in Übereinstimmung mit den International
Accounting Standards (IAS) stehen) das Vertrauen der anderen
Mitglieder des Teams in die Dokumente zu stärken.
Ein Wirtschaftsprüfer, der eine IPO leitet, sollte wissen,
wie die Einnahmen in dieser Branche üblicherweise registriert
werden und zulässige Alternativen der Rechnungslegung
kennen. Verkäufe, zum Beispiel, werden von einem Industriezweig
zum anderen unterschiedlich registriert und Flexibilität
wird in den Fällen vorteilhaft sein, wo die Unterscheidung
zwischen Produkt und Service nicht eindeutig ist. Darüber
hinaus sollte der Wirtschaftsprüfer in der Lage sein,
eine Gesellschaft bei der Erfüllung der Einreichungspflichten
beim Handelsregister zu unterstützen.
Weil junge, im Wachstum befindliche Unternehmen dazu neigen,
z.B. Aktienoptionen als Prämien einzusetzen, sollte der
zum Team gehörende Wirtschaftsprüfer mit mit den
verschiedenen Methoden, dies anzugeben, vertraut sein und
aufgrund seiner Erfahrung die beste Methode auswählen.
Darüber hinaus können Wirtschaftsprüfer, die
es gewöhnt sind, vom Frühstadium ihrer Entwicklung
an, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, sehr hilfreich sein,
wenn es darum geht, effektive Finanzsysteme und Kontrollen
zu entwerfen und anzuwenden. Wirtschaftsprüfer können
im Hinblick auf den Börsengang bei der Vorbereitung von
soliden Finanzberichten helfen und die Firma in den Anforderungen
von körperschaftlichen und personellen Steuern unterweisen.
Andere Berater
Abhängig vom Ausgabemodus und den speziellen Umständen
in Ihrem Unternehmen, werden Sie sich möglicherweise
auch für eine Reihe von anderen Beratern für bestimmte
Bereiche entscheiden. Am wahrscheinlichsten ist die Beauftragung
folgender unterschiedlicher Berater: eine Firma für Public-Relations-Beratung
im Finanzbereich, um den Grad der positiven Bekanntheit des
Unternehmens und seiner Produkte und Dienste zu steigern;
Versicherungsmakler, um zu überprüfen, ob alle Risiken
adäquat abgedeckt sind; Gutachter oder Schätzer,
um den Wert des Besitzes einzuschätzen; Sicherheitsdrucker
für die sichere, genaue und schnelle Herstellung von
Dokumentationen und Versicherungsstatistiker, zur Berechnung
der Möglichkeit des Einsatzes einer betrieblichen Altersvorsorge.
Arbeiten mit einem IPO-Team
Entwicklung des Prospektes
Das Prospekt ist zum einen ein vom Gesetz gefordertes Dokument
zur Offenlegung und zum anderen das handelsübliche Verkaufsdokument
für die Kundschaft, denn es ist die einzige Information,
die das Gesetz erlaubt, um die Nachricht vom Börsengang
zu verbreiten. Das Unternehmen, der Vorstand und der Aufsichtsrat
sind verantwortlich für jede falsche Darstellung und
jede Unterlassung von wesentlichen Informationen im Prospekt.
Der beschreibende und der die Bilanzierung betreffende Teil
des Prospekts müssen daher verständlich und vollständig
sein. Weil alle Spezialisten in ihrem Bereich mit der “im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt” oder der gebotenen
Umsicht und Anstrengung arbeiten, um die Genauigkeit und Angemessenheit
aller im Prospekt getroffenen Aussagen sicherzustellen, ist
es notwendig, dass der Vorstand vollständig wahrheitsgemäss
auf alle Fragen des IPO-Teams anwortet.
Normalerweise ist das gesamte IPO-Team in die Entwicklung
des Prospekts einbezogen: Der Justiziar des Unternehmens ist
vorrangig verantwortlich für den Entwurf des Berichts,
während die Wirtschaftsprüfer die finanziellen Erklärungen
vorbereiten und die Investmentbanker die Details der Zeichnung
liefern. Zusätzlich zu einer genauen Beschreibung des
Betätigungsfeldes des Unternehmens, muss das Prospekt
eine Beschreibung der Managementstruktur des Unternehmens,
die Form der Vergütung des Managements und Details über
jede Art von Vorgängen und Geschäften zwischen dem
Management und dem Unternehmen beinhalten. Umfasst sein sollten
auch die Namen der wichtigsten Anteilsinhaber und der Umfang
ihrer Anteile an dem Unternehmen, ebenso wie eine geprüfte
Erklärung über die Finanzen des Unternehmens. Darüber
hinaus ist eine Analyse der Geschäfte des Unternehmens
und der finanziellen Situation zusammen mit Informationen
über die Verwertung von Einkünften, den Verwässerungseffekt
bei existierenden Anteilen, die Vorgehensweise bei Dividenden
und über die Kapitalisierung notwendig. Zuletzt sollte
das Prospekt die Vereinbarung bezüglich der Zeichnung
und Details über die involvierten Investmentbanken darstellen.
Die Darstellung aller Risikofaktoren ist genauso wichtig für
das Prospekt, wie eine sorgfältige und ehrliche Beschreibung
der Handelsbedingungen und der Wettbewerbspostion des Unternehmens.
Vorherschen sollten Fakten über das Unternehmen und seine
bisherige Marktdarstellung, jegliche Erklärungen über
Zukunftsaussichten sollten sorgfältig ausgewählt
werden. Innerhalb dieser Grenzen ist das Prospekt aber immernoch
auch eine Verkaufsbroschüre, denn alle Prospekte sind
ähnlich präzise und in einem warnendem Ton gehalten.
MSE-Prüfung für angemessene Offenlegung
Die Rolle der maltesischen Börse (MSE) in der Regulierung
von Erstemissionen (IPO), liegt, wie auch insgesamt bei Unternehmen,
insbesondere im Bereich der Bekanntmachungen. Die MSE überprüft
den Notierungsantrag und das Prospekt auf Genauigkeit und
Angemessenheit aller Informationen über die wesentlichen
Fakten, die Investmententscheidungen beeinflussen können.
IPOs werden tendenziell genauer überprüft als nachfolgende
Emissionen, weil sie bisher noch nicht Gegenstand von solch
sorgfältigen Analysen waren.
Das IPO-Verfahren
Das gesamte Verfahren der Erstemission läuft schnell
ab und ist ein hochstrukturierter Prozess, bestimmt durch
ein verflochtenes Netz von Gesetzen und Vorschriften. Jedes
Mitglied des IPO-Teams hat spezielle Verantortlichkeiten zu
erfüllen, allerdings bestimmt letztlich das Unternehmen
selbst den Vorgang.
Präsentation der Vorschläge an den Vorstand
Das IPO-Verfahren beginnt damit, dass das Management dem Vorstand
innerhalb einer kompletten Präsentation mit einem Geschäftsplan
und finanziellen Hochrechnungen vorschlägt, dass das
Unternehmen an die Börse geht. Der Aufsichtsrat sollte
diesen Vorschlag sorgfältig prüfen.
Finden eines Konsortialführers und Abfassen einer
Absichtserklärung
An diesem Punkt sollte das Unternehmen den Konsortialführer
(“underwriter”) auswählen, wenn es nicht
schon einen engagiert hat (siehe oben unter “Auswahl
einer Investmentbank”). Die Beziehung zwischen dem Unternehmen
und dem Konsortialführer sollte dann durch eine wechselseitige
Absichtserklärung formalisiert werden, die die Gebühren,
die Spannbreite des Aktienpreises und die Anzahl der Aktien
sowie einige andere Bedingungen festlegt.
Entwurf des Prospektes
Nachdem die Absichtserklärung unterzeichnet ist, können
die IPO Bevollmächtigten mit der Arbeit am Prospekt beginnen.
Due diligence
Der nächste Schritt ist die Aufforderung der Investmentbank
und Wirtschaftsprüfer, mit einer gründlichen Überprüfung
des Unternehmens zu beginnen. Das Konsortium wird das Management
des Unternehmens, seine Geschäfte, finanzielle Situation,
seine Darstellung, Wettbewerbsposition und seinen Geschäftsplan
untersuchen. Überpüft werden müssen weiterhin
die Arbeiterschaft, Lieferanten, Kunden, Gläubiger und
andere Parteien, welche einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit
des Unternehmens als public company und somit auch auf die
zutreffende, wahrheitsgemässe und angemessene Offenlegung
der Situation des Unternehmens im Emissionsprospekt haben
können. Die Wirtschaftsprüfer werden die finanziellen
Informationen und die speziellen Dokumente wie Verträge,
Rechnungen und Quittungen überprüfen, um die Genauigkeit
und Angemessenheit der finanziellen Erklärungen zu gewährleisten.
Zwar ist die “due diligence” ein zeitintensiver
und anspruchsvoller Prozess, jedoch ist dies ein entscheidender
Schritt zur Zusammenstellung eines gründlichen und genauen
Profils des Unternehmens.
Auswahl eines Druckers
Das Unternehmen sollte einen erfahrenen Drucker aus dem Finanzsektor
auswählen, der mit den Vorschriften der MSE hinsichtlich
der graphischen Präsentation eines Prospekts vertraut
ist und die Möglichkeiten hat, ausreichende Mengen unter
strengen Zeitvorgaben zu drucken.
Übergabe des Prospekts (Listing Particulars Dokument)
an die MSE
Der Notierungsprozess eröffnet die Möglichkeit,
einen gründlichen Blick auf das Unternehmen zu werfen
und vielleicht einige Umstellungen vorzunehmen, um den grösstmöglichen
Vorteil aus der Notierung zu erreichen. Der Antrag mag lang
und mühsam erscheinen, aber wenn er einmal ordentlich
erstellt wurde, ist es damit getan und das Unternehmen kommt
in einer zufriedenstellenden Art und Weise auf den Markt.
Dies wird den Grundstein für einen hoffentlich erfolgreichen
Börsengang setzen. Das Prospekt ist ein sachliches Dokument,
welches vorbereitet werden muss, um umfassende Informationen
über das Unternehmen, was das Unternehmen macht und wie
erfolgreich es bisher ist, zu geben. Der Wirtschaftsprüfungsbericht
ist ein wichtiger Teil des Notierungsprozesses und wurde erstellt,
um der Öffentlichkeit die Entscheidung zu ermöglichen,
ob sie in dieses Unternehmen investieren will oder nicht.
Die detaillierten Informationen werden es der Gesamtheit der
Investoren ermöglichen, eine faire Einschätzung
zu treffen. Ein Bericht über die Geschäfte der letzten
3 Jahre muss vorgelegt werden, um einen wahren und fairen
Blick auf die die Lage des Unternehmens zu geben. Die Gewinnprognose
muss eine Stellungnahme zu den zugrundeliegenden Annahmen
und darüber, dass diese vernünftig sind, beinhalten.
Die Vorausplatzierung
Nachdem das vorbereitende Prospekt bei der MSE eingereicht
worden ist, ist das Konsortium dafür verantwortlich,
Zeichnungen (‘indications of interest’, Vormerkungen)
zusammenzutragen, indem es sich bemüht, Institutionen
und Broker dazuzubringen, an ihre Klienten heranzutreten.
Die Zeichnungen geben die Gewissheit, dass die IPO realisierbar
ist und helfen, über die endgültige Anzahl der angebotenen
Aktien und die Verteilung auf die Investoren zu entscheiden.
Road Show
Als nächstes sollten das Unternehmen und das Investment
Banking Team eine Road Show (Informationsveranstaltung) entwerfen
und bei einer Reihe von Treffen mit potenziellen Investoren
und Analytikern in Malta und - wenn es angebracht scheint
- auch im Ausland, präsentieren. Die ‘Road Show’,
welche aus einer sorgfältig ausgearbeiteten förmlichen
Präsentation der Geschäfte des Unternehmens, seiner
finanziellen Situation, seiner Performance, seiner Märkte,
Produkte und Dienste besteht, wird von den Spitzenkräften
des Unternehmens vorgetragen, die anschliessend für Fragen
zur Verfügung stehen. Da sie extensive Reisen und viel
Zeit erfordert, kann die ‘Road Show’ für
das Management anstrengend sein, aber sie bleibt ein wesentlicher
und lohnender Teil des IPO-Prozesses. Indem sie dem Management
die Möglichkeit gibt, potenzielle Investoren persönlich
zu treffen, erlaubt die ‘Road Show’ dem Unternehmen,
Schlüsselinformationen an die Investoren weiterzugeben
und die Befähigung und Fachkenntnis des Managements,
das das Unternehmen leiten wird, darzustellen.
Vorbereiten, Überprüfen und Drucken des
Prospekts
In der Zwischenzeit sollte das vorläufige Prospekt vorbereitet
und unter Berücksichtigung der Kommentare der MSE überprüft
worden sein. Das Prospekt muss dann dem Handelsregister übergeben
werden und anschliessend kann die endgültige Version
des Prospekts gedruckt werden.
Festsetzen des Angebotspreises
Kurz bevor die Zeichnungsvereinbarung unterschrieben wird,
einen Tag bevor die Notierung wirksam wird und der Verkauf
beginnt, wird der Angebotspreis festgesetzt. Die Investmentbank
sollte dem Management einen Preis pro Aktie zur Entscheidung
empfehlen, unter Berücksichtigung der finanzielle Performance
des Unternehmens und seiner Aussichten im Wettbewerb, des
Börsenpreises vergleichbarer Unternehmen, der allgemeinen
Lage der Börse und des Erfolgs der ‘Road Show’
und den daraus folgenden Interessensbekundungen. Obwohl das
Unternehmen den Angebotspreis so hoch wie möglich haben
möchte, ist ein Angebot, das sich nicht oder nicht vollständig
verkauft, weder im Interesse des Unternehmens noch in dem
der Investoren, welche den Aktienpreis sofort nach dem ersten
Angebot sinken sehen werden. In der Tat wünschen sich
die Investoren zumindest einen leichten Anstieg des Aktienpreises,
der sie in ihrer Investmententscheidung bestätigt.
Festlegung der Anzahl der Angebote
Die Investmentbank sollte das Management auch bezüglich
des Umfangs der Emission beraten und dabei berücksichtigen,
wieviel Kapital das Unternehmen benötigt, welcher Grad
der Unternehmenskontrolle gewünscht und wie hoch die
Nachfrage unter den Investoren ist. Meistens ist es so, dass
je mehr Aktien ausgegeben werden, desto grösser der flüssige
Teil des Kapitals ist, was wiederum das Interesse von Institutionen
vergrössert.
Andere rechtliche Überlegungen
Bevor das Unternehmen an der Börse notiert werden kann,
muss es den rechtlichen Status einer public company haben.
War das Unternehmen eine private company, so muss es deshalb
seinen rechtlichen Status ändern oder alternativ eine
neue public company als Tochterunternehmen gründen. Die
zweite Möglichkeit scheint die vorzugswürdigere
zu sein, um eine ‘saubere’ Finanzierungsgesellschaft
als Teil der Gruppe zu schaffen.
Neue public companies
Das Mindestkapital einer Public company beträgt LM 20.000.
Die Gebühren, die für die Registrierung im Handelsregister
gezahlt werden müssen, sind abhängig vom authorisierten
Aktienkapital wie folgt:
- Von LM 20.000 bis LM 100.000 – LM 118 zzgl. LM 1 für
jede weitere - auch angebrochene - LM 1.000 durch die LM 5.000
überschritten werden
- Über LM 100.000 – LM 213 zzgl. LM 0,40 für
jede weitere – auch angebrochene - LM 1.000 durch die
LM 100.000 überschritten werden, unter Berücksichtigung,
dass die Höchstgebühr LM 573 nicht übersteigt.
Umwandlung einer private company in eine public company
Eine private company kann ihren rechtlichen Status mit einem
ausserordentlichen Beschluss in den einer public company umwandeln.
Dieser Beschluss muss das memorandum und die articles of association
ändern und alle Änderungen, die das Handelsrecht
(Companies Act) von einem Unternehmen fordert, das eine public
company werden will, einschliesslich der Streichung aller
Beschränkungen für Anteilsübertragungen, beinhalten.
Zusammen mit dem geänderten memorandum und den articles
of association muss dem Handelsregister zur Registrierung
übergeben werden:
(a) die Kopie einer Bilanz, die am Tag der Registrierung der
Änderung nicht älter als 4 Monate ist, zusammen
mit einem Bericht zu dieser Bilanz von den Rechnungsprüfern
des Unternehmens; und
(b) eine schriftliche Erklärung der Rechnungsprüfer
des Unternehmens, dass ihrer Meinung nach die Bilanz zeigt,
dass am Bilanztag der Wert des Nettovermögens des Unternehmens
nicht weniger ist, als die Höhe des veranschlagten Aktienkapitals
und der unantastbaren Reserven; und
(c) die Versicherung eines “directors” des Unternehmens,
dass zwischen dem Tag der Aufstellung der Bilanz und dem Tag,
an dem die Änderung beim Handelsregister zur Registrierung
angemeldet wird, keine Veränderung der finanziellen Lage
des Unternehmens stattgefunden hat, die dazu geführt
haben könnte, dass der Wert des Nettovermögens des
Unternehmens weniger als die Höhe des veranschlagten
Aktienkapitals und der unantastbaren Reserven beträgt.
Die Zuweisung von Aktien bzw. ein Antrag auf Zuweisung von
Aktien darf bei einer private company, die dabei ist, sich
in eine public company umzuwandeln, zwischen dem Tag der Bilanzierung
und dem Tag der Umwandlung lediglich gegen Bargeld erfolgen.
Das Unternehmen ist ebenfalls verpflichtet, die Anteile von
Inhabern, die nicht zustimmen, zurückzukaufen, wenn diese
es verlangen und zwar entweder zu vereinbarten Bedingungen
oder zu denen, die das Gericht, welches vom Unternehmen oder
dem abweichenden Anteilsinhaber angerufen wird, für angemessen
hält.
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Unternehmen |
MSE |
Investment-
bank und Broker |
Wirtschafts-prüfer |
Jurist |
PR |
| 12-24
Wochen vor der Notierung |
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| Auswahl der Berater |
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| Detaillierte Anwei- sungen
für Berater |
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| Zustimmung zum genauen
Zeitplan |
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x |
x |
x |
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| 6-12
Wochen vor der Notierung |
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| Überprüfung
von Problemfeldern |
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| Erstellen eines Prospektsentwurfes |
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| Erster Entwurf anderer Dokumente |
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| Erster Überblick über
Preisvorstellungen |
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| Erste Entwicklungs- gespräche |
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| Übergabe der Ent- würfe
an MSE |
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| Erstes Treffen mit
der MSE |
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| Durchsicht der PR- Präsentation |
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| Päsentation
der Analyse |
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| 1-6
Wochen vor der Notierung |
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| Vorbereitende Treffen |
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x |
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| Sorgfältige Überprü-fung
des Prospektes |
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| PR-Treffen und Road
Show |
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x |
Druck des vor- läufigen
Prospekts
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|
| Eine
Woche vor der Notierung |
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| Alle Dokumente vollständig
und von der MSE genehmigt |
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| Festlegung der Preise
und der Zuteilung |
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| Registrierung des Prospekts |
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Unterschreiben der
Zeichnungsverein-barung
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| Druck des endgültigen
Prospekts |
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| Notierungswoche |
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| Offizieller Notierungsantrag |
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Bezahlung der MSE-
Gebühren
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Notierung und Zu- lassung
zum Markt
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| Beginn des Handels |
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