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Die Internationale Handelsgesellschaft

Malta ist ein unabhängiger mediterraner Staat. Das Land verfügt über politische und wirtschaftliche Stabilität, verbunden mit Telekommunikationseinrichtungen, die sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden, einer englischsprachigen Bevölkerung, guten Flugverbindungen zu den meisten Hauptgeschäftszentren, Doppelbesteuerungsabkommen mit 36 Ländern und steuerrechtlicher Sicherheit durch “advance revenue rulings” (Verbindliche Auskunft der ITU, die auf Antrag des Steuerpflichtigen für einen konkreten Sachverhalt erteilt wird und grundsätzlich bindend ist, vgl. oben: Gesellschaften im allgemeinen/ Bestimmung der Steuerschuld, Share Capital und Einkommensteuersatz).

Die Internationale Handelsgesellschaft wird - sofern sie in Malta eingetragen ist - als in Malta ansässig angesehen und muss nur die folgenden Tätigkeiten ausüben:

1. Sie muss Handelsgeschäfte von Malta, aber nicht innerhalb Maltas, mit Personen außerhalb Maltas tätigen, die nicht auf Malta ansässig sind.

2. Sie muss Einkäufe für den Export von Gütern tätigen, die in Malta verarbeitet, zusammengesetzt oder bearbeitet werden, wobei diese Ankäufe nicht bei einer Person gemacht werden dürfen, die direkt oder indirekt mehr als 15% des share capitals (Nominalkapitals) der Internationalen Handelsgesellschaft hält.

3. Sie muss Handel mit anderen Internationalen Handelsgesellschaften betreiben.

Die Gellschaft darf keine Immobiliengeschäfte tätigen, nicht mit örtlichen Reiseagenten in Wettbewerb treten, Ware importieren, um sie dann von Malta aus in ihren Importstaat zurückzuveräußern, Großhandel oder Einzelhandel in Malta betreiben oder Geschäfte der “financial services” (Finanzdienste) ausführen, wie sie im Banking Act 1994, im Financial Institutions Act 1994 und im Investment Services Act 1994 definiert sind.

Steuervorteile

Ein nicht auf Malta ansässiger Anteilseigner, der Dividenden von einer Internationalen Handelsgesellschaft bezieht, unterliegt der maltesischen Steuer mit einem Satz von 27,5% und kann einen Rückerstattungsanspruch von 2/3 der durch die Gesellschaft gezahlten Steuer geltend machen. Dies, verbunden mit der Tatsache, dass Malta im Hinblick auf Dividenden von einem “full imputation system” (vgl. oben: Gesellschaften im allgemeinen/ Vermeidung oder Milderung einer Doppelbesteuerung) ausgeht , macht die Internationale Handelsgesellschaft für nicht auf Malta ansässige Anteilseigner steuerlich sehr interessant.

Beispiel einer Steuerrechnung für eine Internationale Handelsgesellschaft
Gesellschaftsgewinn 10.000,00
Steuer bei 35% -3.500,00
für die Ausschüttung zur Verfügung stehende Gewinne 6.500,00
um die Körperschaftsteuer erhöhte Dividende (Totalausschüttung) 10.000,00
Steuer bezüglich der Dividende bei 27,5% -2.750,00
Anrechnung der Körperschaftsteuer 3.500,00
fällige Rückerstattung zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung 750,00
weitere Rückerstattung von 2/3 der Körperschaftsteuer 2.330,333
totale Rückerstattung (zu zahlen spätestens am 14. Tag nach Ende des letzten Monats, wenn die Rückerstattung fällig wird) 3.080,333
der tatsächliche Steuersatz liegt danach bei 4,167%

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