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Die Internationale Holdinggesellschaft

Malta ist ein unabhängiger mediterraner Staat. Das Land verfügt über politische und wirtschaftliche Stabilität, verbunden mit Telekommunikationseinrichtungen, die sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden, einer englischsprachigen Bevölkerung, guten Flugverbindungen zu den meisten Hauptgeschäftszentren, Doppelbesteuerungsabkommen mit 36 Ländern und steuerrechtlicher Sicherheit durch “advance revenue rulings” (Verbindliche Auskunft der ITU, die auf Antrag des Steuerpflichtigen für einen konkreten Sachverhalt erteilt wird und grundsätzlich bindend ist, vgl. oben: Gesellschaften im allgemeinen/ Bestimmung der Steuerschuld, Share Capital und Einkommensteuersatz).

Die in Malta eingetragene Internationale Holdinggesellschaft wird als in Malta ansässig angesehen und ist ihrem Zweck nach darauf gerichtet, Kapitalanlagen in Übersee zu halten und die Einkünfte an nicht in Malta ansässige Anteilseigner auszuschütten.

Steuervorteile

Wenn solche Einkünfte im Wege von Dividenden an einen nicht in Malta ansässigen Anteilseigner oder an eine maltesische Gesellschaft, deren Anteile zu 100% von nicht in Malta Ansässigen gehalten werden, ausgeschüttet werden, wird eine Rückerstattung der durch die Internationale Holdinggesellschaft gezahlten Steuer wie folgt fällig:

(a) eine Rückerstattung von 100% der durch die Internationale Holdinggesellschaft gezahlten Steuer, wenn die überseeische Kapitalanlage als eine “qualifizierte Beteiligung” anzusehen ist.
(b) eine Rückerstattung von 2/3 der durch die Internationale Holdinggesellschaft gezahlten Steuer, wenn es sich bei der Kapitalanlage in Übersee nicht um eine qualifizierte Beteiligung handelt.

Qualifizierte Beteiligung bedeutet:
(a) das Halten von mindestes 10% der Anteile einer Gesellschaft in Übersee;
(b) sofern (a) nicht einschlägig ist, liegt eine qualifizierte Beteiligung auch vor, wenn
- die Internationale Holdinggesellschaft bezüglich der übrigen Eigenkapitalanteile der überseeischen Gesellschaft ein Optionsrecht auf Kauf oder ein Vorkaufsrecht hat,
- die Internationale Holdinggesellschaft berechtigt ist, im Vorstand (board of directors) der Gesellschaft in Übersee vertreten zu werden,
- der Wert der gehaltenen Anteile 500.000 mL oder die entsprechende Summe in einer ausländischen Währung überschreitet, oder
- die Anteile in der überseeischen Gesellschaft zum Zwecke der Förderung der Geschäfte der Internationalen Holdinggesellschaft gehalten werden.

Eine qualifizierte Beteiligung lässt sich demnach relativ leicht erreichen.

Beispiel einer Steuerrechnung für eine Internationale Holdinggesellschaft mit qualifizierter Beteiligung

Gesellschaftsgewinn 10.000,00
Steuer bei 35% -3.500,00
für die Ausschüttung zur Verfügung stehende Gewinne 6.500,00
um die Körperschaftsteuer erhöhte Dividende (Totalausschüttung) 10.000,00
Steuer bei 35% 3.500,00
Quellensteuer 100% Anrechnung -3.500,00
zu zahlende Steuer 0,00
volle Rückerstattung der Körperschaftsteuer -3.500,00
totale Rückerstattung an den Anteilseigner -3.500,00
Körperschaftsteuer 3.500,00
totale Rückerstattung an nicht auf Malta ansässigen Anteilseigner -3.500,00
gezahlte Nettosteuer in Malta 0,00.

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