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Die Internationale Holdinggesellschaft
Malta ist ein unabhängiger mediterraner Staat. Das Land verfügt über politische und wirtschaftliche Stabilität, verbunden mit Telekommunikationseinrichtungen, die sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden, einer englischsprachigen Bevölkerung, guten Flugverbindungen zu den meisten Hauptgeschäftszentren, Doppelbesteuerungsabkommen mit 36 Ländern und steuerrechtlicher Sicherheit durch “advance revenue rulings” (Verbindliche Auskunft der ITU, die auf Antrag des Steuerpflichtigen für einen konkreten Sachverhalt erteilt wird und grundsätzlich bindend ist, vgl. oben: Gesellschaften im allgemeinen/ Bestimmung der Steuerschuld, Share Capital und Einkommensteuersatz). Die in Malta eingetragene Internationale Holdinggesellschaft wird als in Malta ansässig angesehen und ist ihrem Zweck nach darauf gerichtet, Kapitalanlagen in Übersee zu halten und die Einkünfte an nicht in Malta ansässige Anteilseigner auszuschütten. Steuervorteile Wenn solche Einkünfte im Wege von Dividenden an einen nicht in Malta ansässigen Anteilseigner oder an eine maltesische Gesellschaft, deren Anteile zu 100% von nicht in Malta Ansässigen gehalten werden, ausgeschüttet werden, wird eine Rückerstattung der durch die Internationale Holdinggesellschaft gezahlten Steuer wie folgt fällig: (a)
eine Rückerstattung von 100% der durch die Internationale Holdinggesellschaft
gezahlten Steuer, wenn die überseeische Kapitalanlage als eine
“qualifizierte Beteiligung” anzusehen ist. Qualifizierte
Beteiligung bedeutet: Eine qualifizierte Beteiligung lässt sich demnach relativ leicht erreichen. Beispiel einer Steuerrechnung für eine Internationale Holdinggesellschaft mit qualifizierter Beteiligung Gesellschaftsgewinn
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