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Missbräuchliche Klauseln
Die Grundlage für den neuen Teil VI des Customer Affairs Act
ist die EU-Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln
in Verbraucherverträgen. Die Richtlinie - und damit auch die
entsprechenden nationalen Vorschriften - dienen dem Schutz des Käufers
von Waren und Dienstleistungen gegen Machtmissbrauch durch den Verkäufer
bzw. Dienstleistungserbringer, insbesondere im Rahmen von einseitigen
Standardverträgen (in Deutschland: AGB) und missbräuchlichem
Ausschluss von essentiellen Rechten in Verträgen.
Eine missbräuchliche Klausel ist jede Klausel in einem Verbrauchervertrag,
welche selbst oder in Verbindung mit einer oder mehreren anderen Bedingungen:
- ein signifikantes Ungleichgewicht zwischen den Rechten
und Pflichten der Vertragsparteien zu Lasten des Verbrauchers herstellt,
oder
- bewirkt, dass die Durchführung des Vertrages
den Verbraucher unangemessen beeinträchtig, oder
- bewirkt, dass die Durchführung des Vertrages
sich signifikant von dem unterscheidet, was ein verständiger
Verbraucher erwarten kann, oder
- gegen Treu und Glauben verstösst.
Ein Verbrauchervertrag, welcher eine verbotene
oder missbräuchliche Klausel enthält, soll für den
Verbraucher nicht bindend sein, sofern der Vertrag ohne die missbräuchliche
Klausel nicht aufrechterhalten werden kann.
Darüberhinaus müssen Verbraucherverträge in einer klaren
und verständlichen Sprache verfasst werden, welche von den Verbrauchern,
denen diese Art von Vertrag angeboten wird, verstanden wird.
Unzweifelhaft müssen daher alle Händler und Dienstleistungsunternehmen
ihre bestehenden und zukünftigen Verträge, Vereinbarungen,
Formulare, Klauseln und Bedingungen, die sie gegenüber Verbrauchern
verwenden, genaustens daraufhin untersuchen, ob sie mit den Bestimmungen
über missbräuchliche Vertragsklauseln zu vereinbaren sind.
CDF Advocates haben weitreichende Erfahrungen mit der Überprüfung
von Verträgen, um sie von missbräuchliche Klauseln zu „säubern“
und gleichzeitig die Rechte des Unternehmers so weit wie möglich
aufrechtzuerhalten bzw. zu schützen.
Sobald diese Vorschriften in Kraft treten, haben Verbraucherverbände
das Recht, Händler zu verklagen, die Formulare benutzen, die
nicht mit den neuen Regeln übereinstimmen. Der Director of Consumer
Affairs hat das Recht, Weisungen zur Regelbefolgung zu erteilen, z.B.
die Streichung oder die Ersetzung von missbräuchlichen Klauseln
oder das Einfügen von Bedingungen, die für die Interessen
des Verbrauchers als nötig erachtet werden.
Kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können,
damit sie von diesen Regelungen nicht unvorbereitet überrascht
werden.
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