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Verbraucherschutz für Unternehmen

Im Laufe der Jahre wurde der Schutz der Verbraucher immer mehr verstärkt und folglich wurden den Unternehmern immer mehr entsprechende Verpflichtungen auferlegt. Das jüngste Einschreiten des Gesetzgebers zur Angleichung des maltesischen Rechts an mehrere Verbraucherschutzrichtlinien hat die bisher umfassendsten Veränderungen bewirkt.

Einige Änderungen des Consumer Protection Act (Verbraucherschutzgesetz) sind zum 1.1.2001 in Kraft getreten. Die Vorschriften über missbräuchliche Klauseln, Produkthaftung sowie Gewährleistungsrechte und Garantien beim Kauf werden als Teil der Verpflichtung der maltesischen Regierung, das maltesische Recht an den acquis communautaire der EU anzupassen, spätestens zum Eintritt Maltas in die Europäische Union am 1.5.2004 in Kraft treten.

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