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Verbraucherschutz für Unternehmen
Im Laufe der Jahre wurde der Schutz der Verbraucher immer
mehr verstärkt und folglich wurden den Unternehmern immer mehr
entsprechende Verpflichtungen auferlegt. Das jüngste Einschreiten
des Gesetzgebers zur Angleichung des maltesischen Rechts an mehrere
Verbraucherschutzrichtlinien hat die bisher umfassendsten Veränderungen
bewirkt.
Einige Änderungen des Consumer Protection Act (Verbraucherschutzgesetz)
sind zum 1.1.2001 in Kraft getreten. Die Vorschriften über missbräuchliche
Klauseln, Produkthaftung sowie Gewährleistungsrechte und Garantien
beim Kauf werden als Teil der Verpflichtung der maltesischen Regierung,
das maltesische Recht an den acquis communautaire der EU anzupassen,
spätestens zum Eintritt Maltas in die Europäische Union
am 1.5.2004 in Kraft treten.
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