CDF Advocates
       

Beratung von Finanzdienstleistern

Finanzdienstleister unterliegen streng vorgeschriebenen Pflichten, welche in mehreren Gesetzen festgelegt sind. Die zuständige Aufsicht, die Malta Financial Services Authority (MFSA), hat ihre Kontrollen in den letzten Jahren erheblich verstärkt. Dies hat dazu geführt, dass die MFSA vermehrt Kontrollbesuche bei den Finanzdienstleistern durchgeführt und in einigen Fällen Strafen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften verhängt hat. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann in einigen Fällen auch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.

CDF Advocats haben weitreichende Erfahrungen in der Beratung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Finanzdienstleister. Sie haben den Beratungsservice CAS (Compliance Advisory Service) aufgebaut, um ihre Mandanten umfassend dabei zu unterstützen, die gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten und sie so vor möglichen Strafen und strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu schützen.

Nach dem Investment Services Act (ISA) ist die MFSA bei einem Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen berechtigt, ein Bussgeld von bis zu LM 40.000 zu verhängen. Darüberhinaus ist der Verstoss gegen den ISA oder andere Vorschriften, Lizenzbestimmungen oder Weisungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, mit eine Geldstrafe bis zu LM 200.000 oder Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren oder beidem bewährt.

Der Beratungsservice CAS umfasst:

  1. Die Beratung des Lizenznehmers über seine Pflichten aus der Investment Services Lizenz.
  2. Ein regelmässig angebotenes Training für die (leitenden) Angestellten des Lizenzinhabers bezüglich der Verpflichtungen aus der Lizenz.
  3. Vor-Ort-Besuche beim Lizenznehmer um zu überprüfen, ob der Lizenznehmer sein Unternehmen nach den Vorschriften der Lizenz führt.
  4. Die Vorbereitung und Aktualisierung der Kundenzustimmung gemäss der Standard License Condition 7.05, wenn dies vom Lizenznehmer gefordert wird.
  5. Die Vorbereitung und Aktualisierung der in Standard License Condition 7.06 vorgeschriebenen Verfahren.
  6. Die unterschriftsfertige Vorbereitung von Dokumenten, Mitteilungen oder Anträgen an die Aufsicht nach Standard License Condition 7.07, 8.04, 8.05, 8.06, 8.09, 8.16 zur Vorlage bei der Aufsicht.
  7. Die Überprüfung und Vorlage der Werbung zur Bewilligung bei der MFSA gem. Standard License Condition 9 bzw. Überprüfung der Werbung auf Einhaltung der Vorgaben der Standard License Condition 9, wenn – wie erwartet – der ISA eine vorherige Genehmigung der Werbung durch die MFSA nicht mehr vorschreibt.

Sie können sich hier einen Standardvertrag für das Angebot des Beratungsdienstes CAS ansehen, welchen wir gerne im Detail mit Ihnen besprechen würden.

Bitte kontaktieren Sie uns und besprechen Sie mit uns, wie Sie von unserem Finanzberatungsservice profitieren können!

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