|
Beratung von Finanzdienstleistern
Finanzdienstleister unterliegen streng vorgeschriebenen
Pflichten, welche in mehreren Gesetzen festgelegt sind. Die zuständige
Aufsicht, die Malta Financial Services Authority (MFSA), hat ihre
Kontrollen in den letzten Jahren erheblich verstärkt. Dies hat
dazu geführt, dass die MFSA vermehrt Kontrollbesuche bei den
Finanzdienstleistern durchgeführt und in einigen Fällen
Strafen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften verhängt hat.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann in einigen Fällen auch
zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.
CDF Advocats haben weitreichende Erfahrungen in der Beratung hinsichtlich
der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Finanzdienstleister.
Sie haben den Beratungsservice CAS (Compliance Advisory Service) aufgebaut,
um ihre Mandanten umfassend dabei zu unterstützen, die gesetzlichen
Verpflichtungen einzuhalten und sie so vor möglichen Strafen
und strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu schützen.
Nach dem Investment Services Act (ISA) ist die MFSA bei einem Verstoss
gegen die Lizenzbestimmungen berechtigt, ein Bussgeld von bis zu LM
40.000 zu verhängen. Darüberhinaus ist der Verstoss gegen
den ISA oder andere Vorschriften, Lizenzbestimmungen oder Weisungen,
die aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, mit eine Geldstrafe
bis zu LM 200.000 oder Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren oder beidem
bewährt.
Der Beratungsservice CAS umfasst:
- Die Beratung des Lizenznehmers über seine Pflichten
aus der Investment Services Lizenz.
- Ein regelmässig angebotenes Training für
die (leitenden) Angestellten des Lizenzinhabers bezüglich der
Verpflichtungen aus der Lizenz.
- Vor-Ort-Besuche beim Lizenznehmer um zu überprüfen,
ob der Lizenznehmer sein Unternehmen nach den Vorschriften der Lizenz
führt.
- Die Vorbereitung und Aktualisierung der Kundenzustimmung
gemäss der Standard License Condition 7.05, wenn dies vom Lizenznehmer
gefordert wird.
- Die Vorbereitung und Aktualisierung der in Standard
License Condition 7.06 vorgeschriebenen Verfahren.
- Die unterschriftsfertige Vorbereitung von Dokumenten,
Mitteilungen oder Anträgen an die Aufsicht nach Standard License
Condition 7.07, 8.04, 8.05, 8.06, 8.09, 8.16 zur Vorlage bei der
Aufsicht.
- Die Überprüfung und Vorlage der Werbung
zur Bewilligung bei der MFSA gem. Standard License Condition 9 bzw.
Überprüfung der Werbung auf Einhaltung der Vorgaben der
Standard License Condition 9, wenn – wie erwartet –
der ISA eine vorherige Genehmigung der Werbung durch die MFSA nicht
mehr vorschreibt.
Sie können sich hier
einen Standardvertrag
für das Angebot des Beratungsdienstes CAS ansehen, welchen wir
gerne im Detail mit Ihnen besprechen würden.
Bitte kontaktieren Sie uns und besprechen Sie mit uns, wie Sie von
unserem Finanzberatungsservice profitieren können!
|